Im Trauerfall – was tun?

Bei einem Todesfall zu Hause ist als Erstes die Hausärztin/der Hausarzt zu benachrichtigen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117).

Nachdem die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, sollten die Angehörigen das Bestattungsinstitut informieren. Sie müssen dies jedoch nicht augenblicklich tun. Bis zu 36 Stunden darf die verstorbene Person bei Ihnen zu Hause bleiben.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, werden diese Aufgaben vom Personal übernommen. Welches Bestattungsinstitut Sie wählen, ist jedoch Ihre Entscheidung.

Folgende Dokumente werden für die Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt:

  • Aktuelle Meldebescheinigung des/der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung der Ärztin/des Arztes
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehefrau/des Ehemannes
  • Bei Geschiedenen: Heirats- oder Geburtsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Wenn Papiere nicht vorhanden sind, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.

Weitere Unterlagen sollten griffbereit sein bzw. zum Trauergespräch mitgebracht werden, soweit vorhanden:

  • Krankenkassenkarte
  • Rentennummern aller Renten
  • Versicherungspolicen (v.a. Lebens-/Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde (sofern bereits eine Grabstätte vorhanden ist)

Hierzu haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, diese können Sie hier downloaden: